Notinseln und deren Un/Sinn PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 18. Juni 2009 um 15:17 Uhr
Als Mutter schulpflichtiger Kinder macht man sich sehr oft Gedanken über die Gefahren der Schulweges, sowie den Schutz seiner Kinder in der Schule.
Gewalttaten in und um Schulen herrum sind immer mehr ein Problem was nicht auf einzelne Schulen sondern Bundesweit ausgebreitet ist.
Dies dachten sich sicher auch die Herren und Damen der Stiftung Hänsel und Gretel in Karlsruhe und so beschloss man (meines erachtens nach ohne Nachzudenken)
das Projekt "Notinsel" ins Leben zu rufen.
Dieses Konzept einfach gestrickt und doch angeblich so Erfolgreich
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7 Tage Wald und die Gedanken fliegen PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 18. Juni 2009 um 15:23 Uhr

Schau dir deine Heimat an, die Berge, die Wälder. die Felder. Stell dich in den tiefen Wald, rieche das Moos, höre die Tiere, fühle die Natur. Alte Bäume was mögen sie schon gesehen haben, was würden sie erzählen? Vom einsamen Wanderer der im Schatten ruhte? Vom liebenden Paar das sich sanft liebkost und sich die ewige Treue schwört?

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Zustände wie im Krieg, Erfurts Schulen im Ausnahmezustand PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 18. Juni 2009 um 15:08 Uhr

Vor einer Woche machte sich wieder der Schrecken in Erfurt bei vielen Müttern breit. Die IGS (integrierte Gesamtschule) in Erfurt wurde Ziel einer Amokandrohung. Die Schule blieb einen Tag geschlossen, wurde überwacht.
Seid einer Woche gehen die Kinder dort mit überhöhter Sicherheit zur Schule, alle Eingänge werden strengstens Kontrolliert. Schüler, Lehrer und sonstige Angestellte werden ein und auswärts mit Metaldedektoren durchsucht, in den Klassen sitzen Beamte. Schüler werden teilweise bis zu den Toiletten begleitet.

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Skandal!! Noch mehr Rechte für Kinderschänder PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 18. Juni 2009 um 16:53 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat damit die Rechte gefährlicher Sexualstraftäter gestärkt, für die nach der regulären Haftzeit eine nachträgliche Sicherungsverwahrung infrage kommt. Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Gerichts dürfen solche Täter nach dem Ende ihrer Haftzeit nur dann vorläufig inhaftiert bleiben, wenn sie sehr wahrscheinlich bald wieder schwere Straftaten begingen. Ansonsten würden die Täter in ihren Freiheitsgrundrechten verletzt, hieß es zur Begründung. Die Richter ordneten daher die Freilassung eines verurteilten Sexualstraftäter an. Er hat seine Haftstrafe abgesessen, muss wegen seiner andauernden Gefährlichkeit für die Öffentlichkeit womöglich aber in nachträgliche Sicherungsverwahrung.

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